Begriff und Abgrenzung
Das Baukonsortium ist in der schweizerischen Baupraxis eine vertraute Erscheinung.
Die Gründe dafür reichen von der Akquisition, Finanzierung und Risikoverminderung bis zur sinnvollen Arbeitsteilung.
Folgende Haupterscheinungsformen möglicher Baukonsortien werden unterschieden:
- Arbeitsgemeinschaft (sog. ARGE) bzw. Unternehmerkonsortium: mehrere Bauunternehmer schliessen sich durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zur Verwirklichung eines gemeinschaftlichen Bauprojektes zusammen.
- Planerkonsortien: Mehrere Planer (Architekten, Ingenieure oder andere Fachleute des Baugewerbes) derselben oder verschiedener Fachrichtungen projektieren gemeinsam ein Bauwerk und/oder leiten dessen Ausführung.
- Bauherrenkonsortien: Mehrere Bauherren planen gemeinsam die Überbauung eines Grundstücks; sie erstellen die Bauten und behalten diese für sich oder verkaufen sie an Dritte.







