Die Anteile an Gewinn und Verlust werden entsprechend den einzelnen Miteigentumsanteilen berechnet.
Informationen zum Baukonsortium: Arbeitsgemeinschaft, Planerkonsortium oder Bauherrenkonsortium
Die Anteile an Gewinn und Verlust werden entsprechend den einzelnen Miteigentumsanteilen berechnet.